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thchur.ch – Geschichte der THC Geschichte der THC – Theologische Hochschule Chur
Pastoralinstitut Priesterseminar

Die Theologische Hochschule Chur ging aus dem Studium Theologicum am 1807 gegründeten Priesterseminar St. Luzi hervor und wurde 1968 als kirchliche Hochschule errichtet. 1974 erhielt die THC das Recht zur Erteilung des Lizentiats. 2003 wurde das ihr angeschlossene Pastoralinstitut eröffnet. Im gleichen Jahr wurde die Hochschule durch die römische „Kongregation für das katholische Bildungswesen“ einer Fakultät gleich gestellt („Institutum theologicum ad instar facultatis“) und erhielt das Recht, den akademischen Grad eines Doktors der Theologie zu gewähren. Die akademischen Ausweise der THC werden seit 1976 vom Kanton Graubünden staatlich anerkannt.
Die Hochschule, seit 1975 Mitglied der „Fédération Internationale des Universités Catholiques“ (FIUC), ist eine Stätte der Lehre und Forschung katholischer Theologie und bereitet die Studierenden auf den Dienst in der Seelsorge vor. Sie steht sowohl Priesteramtskandidaten wie auch Laientheologinnen und Laientheologen offen.

Die Entstehung und Entwicklung der Theologischen Hochschule Chur sind – wie die des Priesterseminars St. Luzi, aus dem sie hervorgegangen ist – eng verbunden mit dem geschichtlichen Werdegang des seit dem Jahre 451 durch die Unterschrift für Asinio, „Bischof der Kirche von Chur im Ersten Rätien“, bezeugten Bistums und zugleich mit dem Verehrungsort der Reliquien des heiligen Glaubensboten Luzius, des Hauptpatrons der Diözese Chur.
Der Churer Bischofssitz besass gewiss schon sehr früh eine eigene kirchliche Ausbildungsstätte. So wurde beispielsweise im Jahre 719 der in Chur ausgebildete Priester Otmar als Vorsteher für die vom heiligen Gallus gegründete Einsiedelei an der Steinach – heute St. Gallen – erbeten. Bereits im 12. Jahrhundert gab es am bischöflichen Hof eine Domschule, die unter der Leitung des Domscholastikus stand und deren wichtigste Aufgabe die Ausbildung des Klerus war. Nach dem Konzil von Trient befassten sich mehrere Churer Bischöfe mit der Errichtung eines eigenen Priesterseminars, was ihnen jedoch wegen der damaligen politischen und konfessionellen Verhältnisse im Bistumsgebiet nicht gelang.
Erst seit 1807 gibt es in Chur ein eigentliches Diözesanpriesterseminar. Dieses wurde bereits 1801 in Meran vom Tiroler Priester Gottfried Purtscher im Einverständnis mit Bischof Karl Rudolph von Buol-Schauenstein eröffnet, musste aber dann, wegen eingetretener Schwierigkeiten mit der bayrischen Regierung, nach Chur verlegt werden.
Das oberhalb des Hofes gelegene ehemalige Prämonstratenserkloster St. Luzi konnte zu diesem Zweck übernommen werden. Bischof Konrad von Biberegg hatte um 1140 aus dem von seinem Bruder gestifteten Kloster Roggenburg (südwestlich von Ulm) die Prämonstratenser nach St. Luzi gerufen, wohl auch zur geistlichen Betreuung der Pilger, die – seitdem am 30. März 1108 die Gebeine des heiligen Luzius wieder aufgefunden worden waren – vermehrt nach Chur kamen, um dessen Verehrungsstätte zu besuchen. Nach einem während mehreren Jahrhunderten blühenden Konventsleben in St. Luzi erlebte das Kloster die Reformationszeit in Chur; erst nach 1621 konnten die Prämonstratenser in ihr Kloster zurückkehren und vor allem durch die allseitige Mithilfe des Mutterklosters Roggenburg wieder wirken. Als jedoch dieses 1803 aufgehoben wurde, konnte sich St. Luzi nicht mehr halten. Abt und Konvent schlossen daher mit dem Priesterseminar in Meran am 17. Januar 1806 eine Konvention ab, die dem Seminar alle Rechte des Klosters sicherte. So konnten die Seminarprofessoren und Studenten, die am Stephanstag 1807 in der Nacht aus Meran vertrieben wurden, eine neue Heimat in St. Luzi finden.
St. Luzi war von Anfang an als vollständige theologische Lehranstalt gegründet. Das Studium Theologicum entfaltete und erweiterte sich im Verlaufe der Jahrzehnte entsprechend den Erfordernissen der Ausbildung und den kirchlichen Bestimmungen. Diese stetige Entwicklung ermöglichte es, dass die Kongregation für das Katholische Bildungswesen am 22. Februar 1968 das bisherige Studium Theologicum von St. Luzi als „Institutum Superius Theologicorum Studiorum“ (Theologische Hochschule) errichtete und diesem die Fähigkeit zur Verleihung des akademischen Grades des Bakkalaureats in Theologie gewährte.
Am 1. Oktober 1973 hat der Bischof von Chur mit einhelliger Zustimmung der Schweizer Bischofskonferenz beim Heiligen Stuhl die Möglichkeit der Durchführung des zweiten theologischen Zyklus einer Theologischen Fakultät für die Theologische Hochschule Chur beantragt. Nachdem die Kongregation für das Katholische Bildungswesen das Anliegen eingehend studiert hatte, ermächtigte sie mit Zustimmung von Papst Paul VI. am 1. Januar 1974 die Theologische Hochschule Chur, den Lizentiatsgrad nach dem entsprechenden zweiten theologischen Zyklus zu verleihen. Zugleich hat die Kongregation für das Katholische Bildungswesen bestimmt, dass der jeweilige Bischof von Chur Grosskanzler der Theologischen Hochschule ist.

Erneuerungsprozess seit 2000

Seit dem Jahr 2000 ist an der THC ein Prozess des Wiederaufbaus und der Weiterentwicklung im Gange. Auf Empfehlung einer Expertenkommission und des diözesanen Priesterrates hin beschloss der Bischofsrat des Bistums Chur am 7. Juni 2001, die THC neu aufzubauen. Als Leitbild wurde die „pastorale Ausrichtung bei Wahrung der akademischen Qualität“ vorgegeben. Seither ist vieles geschehen, die THC neu zu positionieren und ihr ein eigenes Profil zu geben. Der Lehrkörper wurde z.T. erneuert und ergänzt mit kompetenten Fachleuten. Die Studien- und Prüfungsordnung wurde dem beschlossenen Leitbild entsprechend überarbeitet. Der Lehrkörper ist dabei, sich methodisch und didaktisch weiterzubilden.

Pastoralinstitut (2003)

Auf institutioneller Ebene konnte im Januar 2003 das Pastoralinstitut eröffnet werden, das der im Leitbild vorgesehenen pastoralen Ausrichtung dient. Es ist auf dem Gebiet der Fort- und Weiterbildung der SeelsorgerInnen tätig und wird seit Herbst 2004 ein Nachdiplomstudium in Pastoraltheologie, Homiletik und Religionspädagogik angeboten.

Promotionsrecht (2003)

Dass dabei die akademische Qualität in Lehre und Forschung an der THC nicht vernachlässigt wird, unterstreicht das mit Dekret vom 29. November 2003 von der päpstlichen Kongregation für das Katholische Bildungswesen erteilte Recht der Promotion zum Doktor in Theologie. Der Begleitbrief des Dekrets der Kongregation für das Katholische Bildungswesen unterstreicht ausdrücklich, dass diese Bevollmächtigung erfolgt „in Anbetracht der bisherigen positiven Entwicklung an der Theologischen Hochschule und im Hinblick auf die Vertrauenswürdigkeit Ihrer Zusage, für eine weitere Konsolidierung… Sorge zu tragen“. Die Leitung und der Lehrkörper der THC werden ihr Bestes tun, dieses Vertrauen zu rechtfertigen, und das Doktoratsstudium mit Verantwortungsbewusstsein und Kompetenz begleiten.

Kantonale Unterstützung und Anerkennung der akademischen Abschlüsse (1976/2002)

Der Kanton Graubünden hat die Erneuerung und die Weiterentwicklung der THC in den vergangenen Jahren mit viel Wohlwollen begleitet. Bereits seit 1976 erteilt er den akademischen Abschlüssen (bisher Diplom/Master und Lizentiat) die staatliche Anerkennung. Die vom Grossen Rat am 29. Mai 2002 revidierte Verordnung sieht eine Neuregelung der akademischen Abschlüsse und die allfällige Einführung der Promotion vor und gibt der Regierung die Kompetenz, die Hochschulausweise staatlich anzuerkennen.

Akkreditierung (2006)

An ihrer Sitzung vom 6. April 2006 beschloss die zuständige „Schweizerische Universitätskonferenz“ (d. i. die Konferenz der Erziehungsdirektoren der Universitätskantone) die Akkreditierung der Theologischen Hochschule Chur (THC) als „private universitäre Institution“. Damit bescheinigt sie der THC, dass sie den Anforderungen entspricht, die nach schweizerischen und internationalen Standards an eine universitäre Fakultät gestellt werden.

Erneute Akkreditierung (2013)

Am 27. Juni 2013 entschied die Schweizerische Universitätskonferenz, die THC als universitäre Institution zu akkreditieren. Diese neue Akkreditierung war mit der Auflage verbunden, dass die THC mindestens eine bezahlte Assistenzstelle schaffen und eine mittelfristige Strategie für die Entwicklung des wissenschaftlichen Nachwuchses formulieren muss. Im Dezember 2014 reichte die THC fristgerecht den Bericht zur Erfüllung dieser Auflage ein. Mit Brief vom 10. Februar 2015 bescheinigte der Direktor der aaq (Schweize­rische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung) die Erfüllung der Auflage. Damit ist die Theologische Hochschule Chur bis zum 30. Juni 2020 als universitäre Institution akkreditiert.