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thchur.ch – Einschreibung und Aufnahmebedingungen Einschreibung und Aufnahmebedingungen – Theologische Hochschule Chur
Pastoralinstitut Priesterseminar

Die Einschreibung

  • als ordentliche/r Hörer bzw. Hörerin berechtigt dazu, einen akademischen Abschluss anzustreben;
  • als ausserordentliche/r Hörer bzw. Hörerin berechtigt dazu, alle Lehrveranstaltungen zu besuchen und mit Examen abzuschliessen, aber nicht, einen akademischen Grad anzustreben;
  • als Gasthörer oder Gasthörerin berechtigt dazu, Lehrveranstaltungen zu besuchen, normalerweise aber nicht, Examen zu machen.

Ordentliche und ausserordentliche Hörer zahlen für die Einschreibung eine Gebühr von CHF 750.- pro Semester. Für Gasthörer und Gasthörerinnen beträgt die Gebühr CHF 40.- für jede belegte Semesterwochenstunde.

Immatrikulationsformular_Vollstudium

Immatrikulationsformular_Lizentiats Studiengang

Immatrikulationsformular_Doktoratsstudium

Immatrikulationsformular CPT-Studiengang

Aufnahmebedingungen

Voraussetzung für die Immatrikulation ist ein zum Studium an einer schweizerischen Universität oder Hochschule berechtigender Ausweis. Dieser besteht in der Regel im Maturazeugnis. Dasselbe gilt normalerweise für den Studiengang zum kirchlichen Abschlussexamen.

Als ausserordentliche HörerInnen können an der THC auch Studierende ohne Maturität zugelassen werden. In diesem Fall überprüft die Hochschule die Befähigung der KandidatInnen zu einem Hochschulstudium: ob eine ausreichende intellektuelle Begabung wie auch eine hinreichende Allgemeinbildung vorliegen, die es ermöglichen, dem Anspruch der akademischen Ausbildung mit Erfolg zu genügen. Ausserordentliche Hörer, die gemäss der Studien- und Prüfungsordnung der THC in den beiden ersten Studienjahren die Durchschnittsnote 4,75 erreicht haben, können als ordentliche Hörer immatrikuliert werden und auch die akademischen Abschlüsse anstreben.

Verfahren zur Immatrikulation an der Theologischen Hochschule Chur für Personen ohne Maturität

Die erforderlichen Kenntnisse in den alten Sprachen Latein, Griechisch und Hebräisch können während des Bachelor-Studienganges an der THC selbst erworben werden.

Studierenden, die bereits ein Studium an einer Universität oder eine theologische Ausbildung an einer Fachhochschule (z.B. Religionspädagogik) abgeschlossen haben, können erbrachte Studienleistungen bis zu zwei Semestern angerechnet werden, so dass sie das Theologiestudium in vier statt fünf Jahren absolvieren können. Sie müssen nur eine von den alten Sprachen neu lernen.

Der Studiengang zum Kanonischen Lizentiat setzt ein mit dem Master oder einem äquivalenten Ausweis abgeschlossenes Theologiestudium voraus.

Der Weiterbildungsstudiengang „Theologie – Kultur – Praxis“ (TKP) am Pastoralinstitut setzt ein mit dem Master oder einem äquivalenten Ausweis abgeschlossenes Theologiestudium voraus, wenn der spezialisierte „Master of Advanced Studies“ (Lizentiat) angestrebt wird. Das Studium mit dem Studienziel „Abschlusszeugnis Weiterbildungsstudiengang TKP“ kann aufnehmen, wer zwar ein berufsqualifizierendes Theologiestudium, aber keinen akademischen Abschluss aufzuweisen hat.

Das Doktoratsstudium setzt das kanonische Lizentiat voraus.

Nicht deutschsprachige StudienanwärterInnen müssen sich vor Aufnahme des Studiums an der THC über die nötigen deutschen Sprachkenntnisse ausweisen.

Als Gasthörer oder Gasthörerin kann zugelassen werden, wer über die nötige Bildung verfügt, den Lehrveranstaltungen mit Gewinn zu folgen. Im Einzelfall entscheidet der Rektor im Einvernehmen mit der betreffenden Lehrperson über die Zulassung.